Pflegekraft betreut einen älteren Patienten mit Beatmungsmaske in der außerklinischen Intensivpflege zu Hause.

WIKI DER AUSSERKLINISCHEN INTENSIVPFLEGE

Pflegekraft betreut einen älteren Patienten mit Beatmungsmaske in der außerklinischen Intensivpflege zu Hause.

Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Die außerklinische Intensivpflege – kurz AKI, früher oft „ambulante Intensivpflege“ oder „häusliche Intensivpflege“ genannt – ist eine hochspezialisierte Pflegeform für Menschen, deren Gesundheitszustand jederzeit lebensbedrohlich werden kann. Typische Gründe sind eine künstliche Beatmung, eine Trachealkanüle oder eine schwere, instabile Störung von Atmung und Kreislauf. „Außerklinisch“ bedeutet, dass die Versorgung nicht im Krankenhaus stattfindet, sondern dort, wo der Mensch lebt.

Was ist das Besondere an der AKI?

Anders als bei einer stundenweisen häuslichen Pflege ist hier in der Regel ständig eine qualifizierte Pflegefachkraft anwesend, die den Zustand kontinuierlich überwacht und im Notfall sofort eingreifen kann. Diese ständige Interventionsbereitschaft ist das eigentliche Kennzeichen der Intensivpflege, denn ein Notfall – etwa eine verlegte Trachealkanüle oder ein Geräteausfall – kann ohne Vorwarnung auftreten und erfordert sofortiges, fachgerechtes Handeln.

Wo findet die außerklinische Intensivpflege statt?

Möglich sind drei Wege:

  • In der eigenen Häuslichkeit (häufig als 1:1-Betreuung)
  • In einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft, in der mehrere Betroffene gemeinsam versorgt werden
  • In einer stationären Pflegeeinrichtung

Welche Versorgungsform passt, hängt vom Pflegebedarf, der gesundheitlichen Situation und den persönlichen Wünschen ab – das Wahlrecht der Betroffenen wurde gesetzlich gestärkt.

Wer wird in der außerklinischen Intensivpflege versorgt?

Versorgt werden in der AKI unter anderem:

  • Langzeitbeatmete Menschen
  • Menschen mit Tracheostoma
  • Patienten mit fortschreitenden neuromuskulären Erkrankungen
  • Menschen mit schweren Lungenerkrankungen oder nach langen Aufenthalten auf der Intensivstation.

Ziel der Versorgung

Ziel ist nicht nur die medizinische Stabilität, sondern ausdrücklich auch ein möglichst normaler, selbstbestimmter Alltag mit größtmöglicher Teilhabe.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage ist seit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) der eigenständige Leistungsanspruch nach § 37c SGB V, der durch die AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert wird.

Wer darf außerklinische Intensivpflege verordnen?

Gemäß der AKI-Richtlinie dürfen nur entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte die Leistung verordnen (auf Formular 62B):

  • Fachärzte: Insbesondere aus den Bereichen Pneumologie, Anästhesiologie, Neurologie, Kinder- und Jugendmedizin oder mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin.
  • Hausärzte: Sofern sie über eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verfügen.
  • Krankenhausärzte: Im Rahmen des Entlassmanagements (für bis zu 7 Kalendertage).

Wichtiger Hinweis

Bei beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten muss vor der Verordnung grundsätzlich eine ärztliche Potenzialerhebung durchgeführt werden. Dabei wird unter anderem geprüft, ob eine Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung oder eine Entfernung der Trachealkanüle möglich ist.

Siehe auch: AKI-Richtlinie, Heimbeatmung