Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt ein Mensch eine Vertrauensperson, in seinem Namen Entscheidungen zu treffen, sobald er dazu selbst nicht mehr in der Lage ist – etwa infolge einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder einer Bewusstlosigkeit. Sie gehört zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten überhaupt und sollte am besten getroffen werden, solange man gesund und entscheidungsfähig ist.
Welche Bereiche kann die Vollmacht umfassen? Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf verschiedene Lebensbereiche erstrecken: auf die Gesundheitssorge (einschließlich der Einwilligung in oder Ablehnung von Behandlungen), auf die Aufenthaltsbestimmung, auf Pflege- und Wohnangelegenheiten sowie auf Behörden-, Vertrags- und Vermögensfragen. Man kann eine Person umfassend bevollmächtigen oder die Vollmacht auf bestimmte Bereiche beschränken und sogar mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgaben betrauen.
Welchen entscheidenden Vorteil bietet sie? Eine wirksame Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung überflüssig machen, weil dann bereits eine berechtigte Person für die nötigen Entscheidungen bereitsteht und kein Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss. Das spart Zeit und sorgt dafür, dass eine vertraute Person und nicht ein fremder Betreuer entscheidet.
Warum ist die Vorsorgevollmacht in der Intensivpflege besonders wertvoll? Weil hier schnelle und weitreichende Entscheidungen anstehen können, etwa über Beatmung oder andere intensivmedizinische Maßnahmen. Sinnvoll ist die Kombination mit einer Patientenverfügung: Während die Patientenverfügung festlegt, was medizinisch gewünscht oder abgelehnt wird, sorgt die Vorsorgevollmacht dafür, dass jemand diesen Willen auch tatsächlich vertritt und durchsetzt. Die Vollmacht sollte rechtzeitig, schriftlich und möglichst konkret verfasst und sicher, aber auffindbar hinterlegt werden; eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister ist möglich. Für bestimmte Angelegenheiten – etwa Immobiliengeschäfte – kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein. Eine rechtliche Beratung hilft, die Vollmacht wirksam und passgenau zu gestalten.
Siehe auch: Gesetzliche Betreuung, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung