Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ist die zentrale rechtliche Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Es legt fest, welche Leistungen Versicherten zustehen – von der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung über Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bis hin zur häuslichen Krankenpflege und zur Krankenhausbehandlung. Wer wissen möchte, worauf gesetzlich Versicherte Anspruch haben, findet die Antwort in aller Regel im SGB V.
Welche Bedeutung hat § 37c SGB V? Dieser Paragraf ist für die außerklinische Intensivpflege entscheidend. Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) wurde die AKI dort als eigenständiger Leistungsanspruch verankert. Damit wird erstmals die Gruppe der beatmeten und trachealkanülierten Menschen mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege gesetzlich klar benannt, und es werden die Grundzüge ihrer Versorgung geregelt.
Wie grenzt sich das von § 37 SGB V ab? Die „normale“ häusliche Krankenpflege ist in § 37 SGB V geregelt – sie umfasst zeitlich begrenzte, planbare medizinische Pflegeleistungen zu Hause. Die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V ist demgegenüber der speziellere Anspruch für Menschen mit intensivpflegerischem Dauerbedarf und ständiger Interventionsbereitschaft. Diese Trennung wurde bewusst geschaffen, um die besondere Versorgungssituation Intensivpflegebedürftiger angemessen abzubilden.
Worauf baut § 37c auf? Auf dieser gesetzlichen Basis ruhen die weiteren Regelungen: Die AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert die Voraussetzungen für Verordnung, Genehmigung und Versorgung, und Verträge zwischen Krankenkassen und Pflegediensten regeln die Einzelheiten der Leistungserbringung. Für Betroffene ist es beruhigend zu wissen, dass ihr Anspruch auf außerklinische Intensivpflege nicht von Kulanz abhängt, sondern als gesetzlicher Leistungsanspruch fest verankert ist. Bei Fragen zum konkreten Anspruch hilft die Krankenkasse oder eine unabhängige Pflegeberatung weiter.
Siehe auch: IPReG, Außerklinische Intensivpflege, Häusliche Krankenpflege