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Pflegegrad

Der Pflegegrad drückt aus, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist und wie viel Unterstützung er benötigt. Es gibt fünf Pflegegrade: von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Der Pflegegrad ist die Eintrittskarte zu vielen Leistungen der Pflegeversicherung.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt? Grundlage ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei privat Versicherten durch Medicproof). Dabei wird nicht eine einzelne Diagnose bewertet, sondern wie selbstständig ein Mensch in verschiedenen Lebensbereichen ist – etwa bei der Mobilität, der Selbstversorgung, der Bewältigung von Krankheits- und Therapieanforderungen, der Gestaltung des Alltags und den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Aus diesen Bereichen wird ein Gesamtwert gebildet, der über den Pflegegrad entscheidet.

Welche Leistungen hängen vom Pflegegrad ab? Je nach Pflegegrad gibt es zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung sowie Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Der Pflegegrad bestimmt damit maßgeblich, welche finanzielle und praktische Unterstützung die Pflegekasse leistet.

Wichtig zu wissen: Der Pflegegrad ist rechtlich unabhängig vom Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Die Intensivpflege selbst läuft über die Krankenversicherung (§ 37c SGB V), während der Pflegegrad Leistungen der Pflegeversicherung eröffnet. Beide Systeme greifen aber ineinander und sind für die Gesamtfinanzierung der Versorgung gemeinsam relevant. Den Antrag auf einen Pflegegrad stellt man formlos bei der Pflegekasse. Fällt die Einstufung aus Sicht der Betroffenen zu niedrig aus, ist innerhalb der Frist ein Widerspruch möglich – hier lohnt sich oft die Unterstützung durch eine Pflegeberatung, um die tatsächliche Situation vollständig darzustellen.

Ein Tipp für die Begutachtung: Führen Sie vorab einige Tage lang ein kurzes Pflegetagebuch, in dem Sie festhalten, wobei und wie oft Unterstützung nötig ist. Das hilft, den tatsächlichen Hilfebedarf realistisch darzustellen, statt ihn aus Stolz oder Gewohnheit zu unterschätzen. Fällt die Einstufung zu niedrig aus, ist innerhalb der Frist ein Widerspruch möglich. Eine Pflegeberatung kann sowohl bei der Vorbereitung der Begutachtung als auch bei einem Widerspruch wertvolle Unterstützung leisten.

Siehe auch: Kostenträger, Eigenanteil und Finanzierung, Medizinischer Dienst, Entlastungsbetrag