Der Medizinische Dienst (MD, früher als MDK bekannt) ist ein unabhängiger Gutachterdienst, der im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen medizinische und pflegerische Fragen beurteilt. Er ist eine wichtige neutrale Instanz: Seine Gutachten bilden die fachliche Grundlage für viele Entscheidungen der Kassen, ohne dass diese selbst medizinisch urteilen müssen.
Welche Rolle spielt der MD in der außerklinischen Intensivpflege? Hier begutachtet er, ob die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch nach § 37c SGB V erfüllt sind, und unterstützt damit die Genehmigungsentscheidung der Krankenkasse. Die Begutachtung erfolgt meist persönlich vor Ort. Die Gutachterinnen und Gutachter verschaffen sich ein Bild von der gesundheitlichen Situation, der Versorgung, den Hilfsmitteln und dem häuslichen Umfeld.
Gibt der MD auch Hinweise zur Therapie? Ja. Häufig weist er auf Möglichkeiten zur Optimierung der Versorgung hin oder darauf, ob ein Potenzial zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung bestehen könnte. Die Krankenkasse kann verordnende Ärzte über solche Hinweise informieren. Der MD ist außerdem die Stelle, die im Auftrag der Pflegekasse den Pflegegrad begutachtet.
Wie kann man sich auf eine Begutachtung vorbereiten? Es ist hilfreich, vorhandene ärztliche Befunde, Entlassungsberichte, die aktuelle Pflegedokumentation und eine vertraute Bezugsperson bereitzuhalten. So lässt sich die tatsächliche Situation vollständig und realistisch darstellen. Wer den Ablauf kennt, kann der Begutachtung gelassener entgegensehen: Sie dient nicht dazu, Leistungen zu verweigern, sondern den Bedarf objektiv festzustellen. Sollte ein Gutachten den eigenen Eindruck nicht treffen, ist gegen die darauf gestützte Entscheidung der Kasse ein Widerspruch möglich. Eine Pflegeberatung oder der Intensivpflegedienst kann sowohl bei der Vorbereitung als auch bei einem etwaigen Widerspruch unterstützen.
Gut zu wissen: Die Begutachtung durch den MD dient nicht dazu, Leistungen zu verweigern, sondern den tatsächlichen Bedarf objektiv festzustellen. Eine ehrliche, vollständige Darstellung des Alltags – auch der schlechten Tage – ist deshalb wichtig. Beschönigen Sie die Situation nicht, sondern schildern Sie den Hilfebedarf realistisch. Trifft ein Gutachten den eigenen Eindruck nicht, ist gegen die darauf gestützte Entscheidung der Kasse ein Widerspruch möglich, bei dem eine Pflegeberatung unterstützen kann.
Siehe auch: Verordnung, Genehmigung der Krankenkasse, Potenzialerhebung, Pflegegrad