Als Kostenträger bezeichnet man die Stellen, die für die Pflege, die Behandlung und die nötigen Hilfsmittel aufkommen. In der außerklinischen Intensivpflege ist der wichtigste Kostenträger die gesetzliche Krankenversicherung: Sie finanziert die medizinische Behandlungspflege als Leistungsanspruch nach § 37c SGB V. Damit sind die eigentliche Intensivpflege und die ständige fachliche Überwachung grundsätzlich abgedeckt.
Welche weiteren Kostenträger gibt es? Eine wichtige Rolle spielt die Pflegeversicherung (Pflegekasse). Sie übernimmt pflegegradabhängige Leistungen, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe und Desinfektionsmittel sowie den Entlastungsbetrag. In bestimmten Konstellationen kommen weitere Kostenträger hinzu: die Sozialhilfe, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, die Eingliederungshilfe, wenn es um Teilhabe von Menschen mit Behinderung geht, oder – bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls – die gesetzliche Unfallversicherung.
Warum ist die Frage nach dem Kostenträger oft kompliziert? Weil verschiedene Sozialleistungssysteme nebeneinander bestehen und nicht immer auf den ersten Blick klar ist, wer wofür zuständig ist. Krankenkasse und Pflegekasse decken jeweils unterschiedliche Bereiche ab; manche Leistungen liegen an der Schnittstelle. Hinzu kommt, dass sich der Bedarf im Laufe der Zeit ändern kann, was wiederum Auswirkungen auf die Zuständigkeit hat.
Wie behält man den Überblick? Eine unabhängige Pflegeberatung oder ein Pflegestützpunkt kann helfen, die Zuständigkeiten zu klären, Ansprüche vollständig auszuschöpfen und Anträge bei den richtigen Stellen zu stellen. Auch spezialisierte Intensivpflegedienste sind mit den typischen Wegen vertraut und unterstützen Betroffene und Angehörige dabei, sich im System zurechtzufinden. So lässt sich vermeiden, dass Ansprüche ungenutzt bleiben oder Anträge an der falschen Stelle landen und sich dadurch verzögern.
Ein praktischer Hinweis: Bewahren Sie Bescheide, Verordnungen und Schriftwechsel geordnet auf und notieren Sie, welche Stelle wofür zuständig ist. Das erleichtert Anträge, Nachfragen und mögliche Widersprüche erheblich. Wenn Zuständigkeiten unklar sind oder sich Träger gegenseitig auf andere verweisen, hilft eine unabhängige Pflegeberatung, den richtigen Ansprechpartner zu finden und die Ansprüche durchzusetzen, damit die Versorgung nicht an Formfragen scheitert.
Siehe auch: Eigenanteil und Finanzierung, Pflegegrad, Medizinischer Dienst, Pflegeberatung und Pflegestützpunkt