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Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege ist ärztlich verordnete medizinische Pflege im eigenen Zuhause, rechtlich geregelt in § 37 SGB V. Dazu gehören zum Beispiel Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, das Anlegen von Verbänden oder Kompressionsstrümpfen sowie die Kontrolle wichtiger Werte. Ziel ist es, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, zu verkürzen oder eine ärztliche Behandlung zu sichern, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann.

Wie hängt das mit der Intensivpflege zusammen? Bis 2023 wurde auch die besonders aufwendige Intensivpflege über die häusliche Krankenpflege abgerechnet. Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) hat der Gesetzgeber die außerklinische Intensivpflege jedoch herausgelöst und als eigenständigen Leistungsanspruch in § 37c SGB V verankert. Damit gibt es heute zwei getrennte Bereiche: die „normale“ häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V und die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V.

Worin liegt der Unterschied in der Praxis? Die häusliche Krankenpflege umfasst in der Regel zeitlich begrenzte, planbare Einsätze – die Pflegekraft kommt, erbringt eine bestimmte Leistung und geht wieder. Die außerklinische Intensivpflege hingegen ist auf eine kontinuierliche, oft rund um die Uhr anwesende Versorgung mit ständiger Interventionsbereitschaft ausgelegt, wie sie beatmete oder trachealkanülierte Menschen benötigen.

Für Betroffene ist diese Unterscheidung wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Ansprüche, Verordnungswege und Genehmigungsverfahren ergeben. Wer „nur“ eine zeitweise medizinische Versorgung zu Hause braucht, ist mit der häuslichen Krankenpflege gut bedient. Wer dagegen einen intensivpflegerischen Dauerbedarf hat, fällt unter den spezielleren Anspruch des § 37c SGB V. Eine Beratung hilft, den richtigen Weg zu finden und die passenden Anträge zu stellen.

Für Betroffene ist die Unterscheidung vor allem deshalb wichtig, weil sich daraus unterschiedliche Verordnungs- und Genehmigungswege ergeben. Wer unsicher ist, ob im eigenen Fall die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V oder die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V der richtige Weg ist, sollte das mit dem behandelnden Arzt, der Krankenkasse oder einer Pflegeberatung klären. So wird der passende Anspruch geltend gemacht und die richtige Versorgung organisiert.

Siehe auch: Außerklinische Intensivpflege, IPReG, SGB V und § 37c