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Eigenanteil und Finanzierung

Eine der häufigsten Fragen zu Beginn einer außerklinischen Intensivpflege lautet: Was kostet das, und was muss ich selbst zahlen? Die gute Nachricht vorweg: Die eigentliche außerklinische Intensivpflege – also die aufwendige medizinische Behandlungspflege rund um Beatmung, Trachealkanüle, Überwachung und Notfallbereitschaft – wird grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie ist als Leistungsanspruch in § 37c SGB V verankert.

Wovon hängt ein möglicher Eigenanteil ab? Vor allem von der gewählten Versorgungsform. Bei der Versorgung in der eigenen Häuslichkeit, in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung fallen unterschiedliche zusätzliche Kosten an – etwa für Unterkunft und Verpflegung, für Miete und Nebenkosten in einer Wohngemeinschaft oder für Leistungen, die über die reine Behandlungspflege hinausgehen. Diese Anteile sind nicht Teil der Krankenkassenleistung und können je nach Wohnform und Anbieter verschieden ausfallen.

Welche weiteren Stellen helfen bei der Finanzierung? Neben der Krankenkasse kann die Pflegeversicherung (Pflegekasse) Leistungen beisteuern, etwa über den Pflegegrad, über Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder über den Entlastungsbetrag. In bestimmten Fällen kommen weitere Kostenträger infrage, beispielsweise die Sozialhilfe oder die Eingliederungshilfe.

Warum nennen wir hier keine konkreten Beträge? Weil sich Summen, Zuzahlungen und gesetzliche Regelungen regelmäßig ändern und außerdem stark vom Einzelfall abhängen. Eine pauschale Zahl wäre schnell veraltet und im konkreten Fall womöglich falsch. Was in Ihrer Situation übernommen wird und welcher Eigenanteil verbleibt, klären Sie deshalb am besten direkt und frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse, Ihrer Pflegekasse und dem Pflegedienst – idealerweise schon vor Beginn der Versorgung. Eine unabhängige Pflegeberatung oder ein Pflegestützpunkt kann zusätzlich helfen, Ansprüche vollständig auszuschöpfen und Anträge richtig zu stellen.

Ein praktischer Tipp: Lassen Sie sich vor Beginn der Versorgung eine möglichst konkrete Übersicht geben, welche Leistung von welchem Träger übernommen wird und welche Kosten als Eigenanteil verbleiben. So lassen sich Überraschungen vermeiden und Ansprüche von Anfang an vollständig nutzen. Gerade beim Wechsel zwischen Häuslichkeit, Wohngemeinschaft und stationärer Versorgung können sich die Eigenanteile deutlich unterscheiden – ein Vergleich lohnt sich, am besten mit Unterstützung einer Pflegeberatung.

Siehe auch: Kostenträger, Pflegegrad, IPReG, Pflegeberatung und Pflegestützpunkt