Die Folgeverordnung schließt unmittelbar an die Erstverordnung an und stellt sicher, dass die außerklinische Intensivpflege ohne Unterbrechung weiterläuft. Während die Erstverordnung bewusst nur für einen kurzen Anfangszeitraum gilt, deckt die Folgeverordnung längere Zeiträume ab und wird immer wieder neu ausgestellt, solange der intensivpflegerische Bedarf fortbesteht.
Was wird vor einer Folgeverordnung geprüft? Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen kontrollieren die verordnenden Ärztinnen und Ärzte, ob eine aktuelle Potenzialerhebung vorliegt oder neu eingeholt werden muss. Die Potenzialerhebung darf zum Zeitpunkt der Verordnung ein bestimmtes Alter nicht überschreiten. Damit bleibt regelmäßig im Blick, ob sich der Gesundheitszustand verbessert hat – ob also eine Beatmungsentwöhnung (Weaning), eine Verkürzung der Beatmungszeit oder eine Entfernung der Trachealkanüle (Dekanülierung) möglich geworden ist.
Warum ist diese wiederkehrende Prüfung so wichtig? Der Gesetzgeber wollte mit dem IPReG sicherstellen, dass Entwöhnungschancen nicht übersehen werden. Die Folgeverordnung ist deshalb mehr als eine reine Verlängerung: Sie ist ein wiederkehrender Kontrollpunkt, an dem die Versorgung überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Steht über einen längeren Zeitraum sicher fest, dass kein Entwöhnungs- oder Dekanülierungspotenzial besteht, gelten längere Abstände für die Potenzialerhebung, und der Aufwand verringert sich entsprechend.
Für Betroffene bedeutet die Folgeverordnung in erster Linie Versorgungssicherheit: Die Pflege geht verlässlich weiter. Gleichzeitig verbindet sie diese Sicherheit mit dem Ziel, jede realistische Chance auf eine Verbesserung des Zustands zu nutzen. Der Intensivpflegedienst und die behandelnden Ärzte achten gemeinsam darauf, dass Folgeverordnungen rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Verordnung ausgestellt werden, damit keine Lücke entsteht.
Für Betroffene und Angehörige ist vor allem wichtig, Termine und Fristen im Blick zu behalten: Eine Folgeverordnung muss rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Verordnung beantragt werden, und eine gegebenenfalls erforderliche Potenzialerhebung muss aktuell sein. In der Praxis übernimmt ein spezialisierter Intensivpflegedienst die Koordination dieser Schritte und erinnert frühzeitig an anstehende Verordnungen, sodass keine Versorgungslücke entsteht und die Pflege nahtlos fortgeführt werden kann.
Siehe auch: Erstverordnung, Verordnung, Potenzialerhebung