In einer Patientenverfügung legt ein Mensch im Voraus schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen er in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt – für den Fall, dass er sich später nicht mehr selbst äußern kann. Sie ist ein zentrales Vorsorgedokument und für Ärztinnen, Ärzte und Pflegende verbindlich, sofern sie auf die konkrete Behandlungssituation zutrifft.
Warum ist die Patientenverfügung gerade in der Intensivpflege so bedeutsam? Weil hier Entscheidungen über einschneidende Maßnahmen anstehen können – etwa über eine künstliche Beatmung, eine Wiederbelebung, das Anlegen einer Trachealkanüle oder eine künstliche Ernährung über eine Sonde. Mit einer Patientenverfügung kann jeder Mensch im Voraus selbst bestimmen, wie weit solche Maßnahmen gehen sollen, und damit sicherstellen, dass der eigene Wille auch in einer Krise respektiert wird.
Worauf kommt es bei der Formulierung an? Eine Patientenverfügung wirkt nur dann zuverlässig, wenn sie hinreichend konkret ist. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reichen oft nicht aus. Besser ist es, die in Frage kommenden Situationen und Maßnahmen möglichst genau zu benennen. Sinnvoll ist außerdem die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht: Sie sorgt dafür, dass eine Vertrauensperson den festgelegten Willen auch tatsächlich durchsetzen und in nicht ausdrücklich geregelten Fällen im Sinne des Betroffenen entscheiden kann.
Wie hält man die Patientenverfügung aktuell? Lebenssituation und Einstellungen können sich ändern, deshalb sollte das Dokument regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden – idealerweise im Gespräch mit dem behandelnden Arzt, der über die medizinischen Folgen aufklären kann. Die Patientenverfügung sollte unterschrieben, datiert und so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall schnell auffindbar ist. Zusammen mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bildet sie ein stimmiges Vorsorgepaket, das Selbstbestimmung sichert und Angehörige entlastet.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass eine Patientenverfügung automatisch jede lebenserhaltende Maßnahme ausschließt. Tatsächlich gilt genau das, was Sie selbst festlegen – deshalb ist eine durchdachte, konkrete Formulierung so wichtig. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem Arzt über die medizinischen Folgen einzelner Entscheidungen. Bewahren Sie das Dokument auffindbar auf und informieren Sie Ihre Vertrauensperson, damit Ihr Wille im entscheidenden Moment auch tatsächlich bekannt ist und umgesetzt wird.
Siehe auch: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Gesetzliche Betreuung, Teilhabe und Selbstbestimmung