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AKI-Richtlinie (AKI-RL)

Die AKI-Richtlinie (vollständig: „Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege“) ist das zentrale Regelwerk, das festlegt, unter welchen Voraussetzungen außerklinische Intensivpflege verordnet, genehmigt und erbracht werden darf. Beschlossen hat sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Sie konkretisiert den gesetzlichen Anspruch aus § 37c SGB V und gilt für gesetzlich Krankenversicherte. Angewendet wird sie seit dem 1. Januar 2023.

Was regelt die AKI-Richtlinie konkret? Sie bestimmt unter anderem, welche Ärztinnen und Ärzte die Leistung überhaupt verordnen dürfen und welche besondere Qualifikation dafür erforderlich ist. Sie legt fest, wie der Behandlungsplan auszusehen hat, welche Inhalte eine Verordnung umfassen muss und in welchen Fällen vor der Verordnung eine Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung durchzuführen ist. Außerdem trifft sie Aussagen zur Zusammenarbeit der Beteiligten und zur Qualität der Versorgung.

Warum ist die Richtlinie für Betroffene wichtig? Sie schafft einen verbindlichen, bundesweit einheitlichen Rahmen und damit mehr Struktur und Sicherheit. Ein wesentliches Ziel ist es, Fehlversorgung zu vermeiden und sicherzustellen, dass Chancen auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands – etwa eine Verkürzung der Beatmungszeit oder die Entfernung der Trachealkanüle – tatsächlich systematisch geprüft und genutzt werden.

Die AKI-Richtlinie wird bei Bedarf angepasst. Wenn sich also Details ändern – beispielsweise zur Häufigkeit der Potenzialerhebung, zu den Fristen oder zur Qualifikation der verordnenden Ärzte –, geht das in aller Regel auf einen Beschluss des G-BA zurück. Für die Praxis bedeutet das: Verordnung, Genehmigung und Versorgung folgen einem klar definierten, nachvollziehbaren Ablauf, an dem sich Ärzte, Pflegedienste, Krankenkassen und der Medizinische Dienst gleichermaßen orientieren.

Für Betroffene und Angehörige ist es nicht nötig, die Richtlinie im Wortlaut zu kennen – entscheidend ist allein, dass die eigene Versorgung ihren Vorgaben entspricht. Genau dafür sorgt ein zugelassener, auf außerklinische Intensivpflege spezialisierter Pflegedienst, der die Anforderungen an ärztliche Qualifikation, Behandlungsplan, Potenzialerhebung und Dokumentation im Alltag verlässlich umsetzt. Bei Unsicherheiten zur Anwendung der Regeln im eigenen Fall helfen die Krankenkasse, der verordnende Arzt oder eine unabhängige Pflegeberatung weiter.

Siehe auch: Gemeinsamer Bundesausschuss, Potenzialerhebung, Verordnung, IPReG