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Behandlungspflege

Behandlungspflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die ärztlich angeordnet sind und unmittelbar der Behandlung einer Krankheit oder ihrer Folgen dienen. Sie unterscheidet sich von der Grundpflege, bei der es um die alltägliche körperbezogene Versorgung geht – in der Praxis greifen beide jedoch eng ineinander.

Was gehört in der Intensivpflege zur Behandlungspflege? Hier ist die Behandlungspflege besonders anspruchsvoll und umfangreich. Zu ihr zählen unter anderem die Überwachung und Bedienung des Beatmungsgeräts, das Absaugen von Sekret, die Versorgung von Trachealkanüle und Tracheostoma, das fachgerechte Geben von Medikamenten und Infusionen, das Anlegen und Wechseln von Verbänden, die Wundversorgung, die Versorgung von Sonden und Kathetern, die Durchführung von Prophylaxen sowie die kontinuierliche Kontrolle der Vitalwerte. Auch das Erkennen von Komplikationen und das Handeln im Notfall gehören dazu.

Wer darf Behandlungspflege erbringen? In der Intensivpflege erfordert die anspruchsvolle Behandlungspflege examinierte Pflegefachkräfte, häufig mit einer speziellen Zusatzqualifikation im Bereich außerklinische Beatmung und Intensivpflege. Diese hohe Qualifikation ist nötig, weil Fehler – etwa beim Umgang mit der Beatmung oder der Kanüle – schwerwiegende Folgen haben können.

Welche rechtliche Bedeutung hat die Behandlungspflege? Sie ist der Kern des Leistungsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V. Anders gesagt: Genau diese medizinisch-pflegerische Versorgung, die ein beatmeter oder trachealkanülierter Mensch dauerhaft benötigt, begründet den Anspruch auf die kostenintensive Intensivpflege. Die Behandlungspflege wird ärztlich verordnet, im Behandlungsplan festgehalten und sorgfältig dokumentiert. Sie bildet damit das medizinische Rückgrat der außerklinischen Intensivpflege – ergänzt durch die Grundpflege, die Therapien und eine an Teilhabe orientierte Haltung, sodass eine umfassende, sichere und zugleich menschliche Versorgung entsteht.

Weil die Behandlungspflege in der Intensivpflege so anspruchsvoll ist, kommt der Qualifikation und Erfahrung der Pflegekräfte besondere Bedeutung zu. Sie wird durch eine ärztliche Verordnung gedeckt, im Behandlungsplan festgehalten und sorgfältig dokumentiert. Für Betroffene und Angehörige ist beruhigend zu wissen, dass diese medizinisch-pflegerischen Aufgaben von speziell geschultem Fachpersonal übernommen werden – ergänzt durch Grundpflege, Therapien und eine an Teilhabe orientierte Haltung, sodass eine umfassende und zugleich menschliche Versorgung entsteht.

Siehe auch: Grundpflege, Außerklinische Intensivpflege, SGB V und § 37c