Außerklinische Intensivpflege ist eine ärztlich verordnete Leistung – ohne ärztliche Verordnung gibt es keinen Anspruch und keine Kostenübernahme. Die Verordnung ist damit der organisatorische und rechtliche Dreh- und Angelpunkt der gesamten Versorgung. Man unterscheidet die Erstverordnung, die die Versorgung in einem kurzen Anfangszeitraum startet, und die Folgeverordnung für längere Zeiträume.
Wer darf die AKI verordnen? Nicht jede Ärztin und jeder Arzt: Die AKI-Richtlinie schreibt eine besondere Qualifikation vor. Damit soll sichergestellt werden, dass die anspruchsvolle Einschätzung des Bedarfs und des Verbesserungspotenzials fachkundig erfolgt. Verordnet wird auf Grundlage eines individuellen Behandlungsplans, der die nötigen Maßnahmen, den Umfang und die Ziele der Versorgung beschreibt.
Welche Rolle spielt die Potenzialerhebung? Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen muss vor der Verordnung in der Regel eine aktuelle Potenzialerhebung vorliegen. Sie darf zum Zeitpunkt der Verordnung ein bestimmtes Höchstalter nicht überschreiten – andernfalls muss sie erneut durchgeführt werden. Damit ist sichergestellt, dass die Verordnung stets auf einer aktuellen Einschätzung des Gesundheitszustands beruht.
Wie geht es nach der Verordnung weiter? Auf Grundlage von Verordnung und Behandlungsplan prüft und genehmigt die Krankenkasse die Leistung, meist unterstützt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes. Erst nach der Genehmigung werden die Kosten übernommen. Für Betroffene und Angehörige ist es beruhigend zu wissen, dass spezialisierte Intensivpflegedienste und der Sozialdienst der Klinik den Verordnungs- und Genehmigungsprozess aktiv begleiten, damit alle Schritte rechtzeitig ineinandergreifen und keine Versorgungslücke entsteht. Eine reibungslose, fristgerechte Verordnung – gerade auch die rechtzeitige Folgeverordnung – ist die Voraussetzung dafür, dass die Pflege ohne Unterbrechung weiterläuft.
In der Praxis behalten ein spezialisierter Intensivpflegedienst und der verordnende Arzt die Fristen und Voraussetzungen gemeinsam im Blick, damit Verordnungen rechtzeitig ausgestellt und Versorgungslücken vermieden werden. Für Betroffene und Angehörige bedeutet das eine spürbare Entlastung, weil sie sich nicht selbst um alle Details kümmern müssen. Wichtig bleibt nur, anstehende Arzttermine wahrzunehmen und Veränderungen des Gesundheitszustands frühzeitig anzusprechen, damit die Verordnung stets zur aktuellen Situation passt.
Siehe auch: Erstverordnung, Folgeverordnung, Potenzialerhebung, Genehmigung der Krankenkasse