Eine gesetzliche Betreuung – umgangssprachlich auch rechtliche oder gerichtliche Betreuung genannt – wird eingerichtet, wenn ein erwachsener Mensch wegen einer Krankheit oder Behinderung bestimmte rechtliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das Betreuungsgericht bestellt dann einen Betreuer, der genau für die festgelegten Aufgabenbereiche zuständig ist – etwa für die Gesundheitssorge, die Aufenthaltsbestimmung, Behördenangelegenheiten oder die Vermögenssorge.
Ist eine Betreuung immer nötig? Nein, sie ist ausdrücklich das letzte Mittel. Eine Betreuung wird nur angeordnet, wenn keine ausreichende Vorsorgevollmacht vorliegt und auch keine andere, mildere Unterstützung ausreicht. Wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann eine gesetzliche Betreuung deshalb oft ganz vermeiden. Mit einer Betreuungsverfügung kann man zumindest mitbestimmen, wer im Fall der Fälle als Betreuer eingesetzt wird.
Woran muss sich ein Betreuer halten? Der Betreuer ist gesetzlich verpflichtet, sich am Willen und am Wohl des betreuten Menschen zu orientieren und dessen Wünsche zu berücksichtigen. Die Selbstbestimmung steht im Mittelpunkt: Eine Betreuung soll unterstützen, nicht entmündigen. Wer noch in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, kann eine Betreuung auch ablehnen. Das Gericht beschränkt die Betreuung zudem auf die Bereiche, in denen sie wirklich erforderlich ist.
Welche Rolle spielt die Betreuung in der Intensivpflege? Bei schwer kranken oder bewusstseinsgestörten Menschen kann es vorkommen, dass weitreichende Entscheidungen über Behandlung, Beatmung oder Aufenthaltsort getroffen werden müssen, die der Betroffene nicht mehr selbst treffen kann. Eine klare rechtliche Vertretung – sei es durch Vollmacht oder Betreuung – sorgt dann dafür, dass im Sinne des Menschen entschieden wird. Eine frühzeitige Vorsorge mit den passenden Dokumenten entlastet in dieser Situation alle Beteiligten.
Wer eine gesetzliche Betreuung vermeiden oder zumindest mitgestalten möchte, sollte rechtzeitig vorsorgen – mit einer Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson und ergänzend einer Betreuungsverfügung. So behalten Sie auch in einer schweren Erkrankung die Kontrolle darüber, wer für Sie entscheidet und wie. In der Intensivpflege schafft eine klar geregelte rechtliche Vertretung Sicherheit für alle Beteiligten und stellt sicher, dass Entscheidungen stets im Sinne des Betroffenen getroffen werden.
Siehe auch: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung